Algemeine Geschäftsbedinungen
§0 Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Rechte und Pflichten des Nutzers und des Remscheider Turnvereins von 1861 (Korp.) über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Selbstverständlich gelten sämtliche gesetzliche Regelungen - das Internet ist kein rechtsfreier Raum und hat auch keinen rechtlichen Sonderstatus -, weshalb diese grundsätzlich in den AGB nicht aufgeführt werden.
§1 Benutzeraccounts (Login)
§1.1
Mit dem Erstellen eines Accounts auf den Webseiten des Remscheider TV von 1861, nachfolgend auch "RTV", "Betreiber" oder "Veranstalter" genannt, erkennt der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RTV an. Die AGB können bei Bedarf nachträglich an die rechtliche Lage angepasst, geändert oder ergänzt werden. Der Nutzer wird dann zur Kenntnisnahme informiert. Die AGB gelten sowohl für die Veranstaltungen als auch, in Auszügen, für die Nutzung der Foren, z. B. www.berg-lan.de etc. Eine aktuelle Version der AGB ist stets online einsehbar.
§1.2
Nachträgliche Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen der AGB werden dem Nutzer des Accounts per E-Mail mitgeteilt. Der Nutzer erkennt diese Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen an, sofern er nicht innerhalb von 14 Tagen per E-Mail diesen widerspricht.
§1.3
Die Erstellung eines Accounts ist kostenlos. Der Nutzer verpflichtet sich, dass alle seine persönlichen Daten, die zum Erstellen des Accounts notwendig sind, der Wahrheit entsprechen. Zudem verpflichtet sich der Nutzer, seine Daten stets aktuell und wahrheitsgemäß zu halten. Sollte der RTV der Ansicht sein, dass die Daten des Nutzers nicht der Wahrheit entsprechen, so kann der RTV den Zugriff auf den Account des Nutzers vorübergehend sperren oder diesen komplett löschen. Zudem kann dem Nutzer ein weiterer Zugriff auf die Webseiten des RTV untersagt werden (virtuelles Hausverbot).
§1.4
Die vom Nutzer angegebenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht vom RTV unrechtmäßig an Dritte weiter gegeben. Sie dienen nur internen Zwecken.
§1.5
Der Nutzer kann bei der Erstellung seines Account einen zusätzlichen Namen (Nickname) und Passwort eingeben. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass sein Account für Dritte nicht zugänglich ist. Der Nutzer trägt die Verantwortung für alle Angaben, Beiträge, Äußerungen, Anmeldungen bei Veranstaltungen und Sonstiges, die unter Verwendung seines Accounts erstellt/durchgeführt wurden. Sollte sein Account unrechtmäßig durch Dritte verwendet worden sein, so hat der Nutzer dieses unverzüglich dem RTV mitzuteilen. Sollte der Nutzer seinen Account Dritten zugänglich machen, so trägt er die volle Verantwortung
§1.6
Der Nutzer kann im Rahmen seines Accounts öffentliche Informationen wie Links zu einer Website, ein Bild, einen Clannamen usw. angeben. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für diese Daten und hat sicherzustellen, dass die Urheberrechte der Bilder und der genannten Namen und Ausdrücke sichergestellt sind. Weiterhin sind Darstellungen, Links, Namen und Ausdrücke nicht erlaubt, die sittenwidrig, rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder pornografisch sind.
§1.7
Der RTV behält sich vor, zu jeder Zeit den Account zu löschen, sollte dieser oder dessen Verwendung sittenwidrig, rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sein. In diesem Falle wird dem Nutzer ein weiterer Zugriff auf die Webseiten des RTV untersagt (virtuelles Hausverbot).
§1.8
Der RTV übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Accounts oder durch deren unrechtmäßige Nutzung, auch durch Dritte, auf den Webseiten des RTV oder sonst wo, entstehen könnten.
§2 Nutzung des Forums (auch Kommentarfunktionen wie z.B. bei News)
§2.1
Alle erstellten Beiträge und deren Inhalte unterliegen dem geistigen Gut des Verfassers. Der Betreiber des Forums übernimmt keine Haftung für deren Inhalt.
§2.2
Jeder Nutzer hat sich bei seinen Äußerungen/ Beiträgen an die "Netiquette" zu halten. Der Betreiber des Forums behält sich vor Beiträge, die sich nicht an die Netiquette halten, zu löschen und/ oder gegebenenfalls dem Verfasser den weiteren Zugriff auf das Forum zu untersagen. Zudem behält sich der Betreiber vor, den Account des Nutzers zu löschen und eine neue Accounterstellung, auf allen Webseiten des Betreibers, zu untersagen (virtuelles Hausverbot).
§2.3
Beiträge deren Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstiges veröffentlichen, die nach Einschätzung des Betreibers rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind, werden vom Betreiber gelöscht. Zudem behält dich der Betreiber vor in solch einem Fall nach Punkt 2.2 zu verfahren. Der Betreiber kann nicht, für eventuell entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
§2.4
Der Nutzer ist angehalten, Beiträge, die in Punkt §2.2 und/oder §2.3 angesprochen werden, den Foren Administratoren und/ oder dem Betreiber mitzuteilen. Das kann entweder per E-Mail oder in dem entsprechenden IRC-Channel geschehen.
§2.5
Der Betreiber behält sich vor, Themen, die nicht in Kategorie des Forums passen, ggf. zu verschieben, zu schließen oder zu löschen. Zudem kann er auf diese Weise auch mit Spam-Beiträgen verfahren.
§3 Bedingungen und Voraussetzungen für die Veranstaltung
§3.1
Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung sind eine korrekte Registrierung auf der Webseite, ein gültiger Ticketkauf- oder Zuordnung sowie ein Mindestalter von 18 Jahren.
§3.2
Die Teilnehmer haben das notwendige Zubehör, wie Rechner, Peripherie und Software, selbst zu stellen. Dazu gehören auch (Netzwerk-)Anschlusskabel in ausreichender Läge und Kopfhörer.
§3.3
Das Netzwerk in Form von Servern, Hubs, Switches etc. wird vom Veranstalter gestellt und betreut. Eine Funktionsgarantie hierüber kann nicht gegeben werden, aber es wird nach bestem Wissen gegen Störquellen vorgegangen. Der Anschluss von selbst mitgebrachter Netzwerkhardware (Switches, AccessPoints, o.ä) und eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk sind untersagt. Es ist ausschließlich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet.
§3.4
Die Verantwortung für den korrekten Betrieb ihrer Computer liegt bei den Teilnehmern.
§3.5
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Dazu zählen Personen- und Sachschäden, aber auch der Verlust von Daten sowie juristische Schäden durch Nichteinhaltung von Urheberrechtsgesetzen o.ä.
§3.6
Für Schäden jeglicher Art, die von einem oder mehreren Teilnehmern verursacht werden, haften der oder die Verursacher unmittelbar. Dies gilt besonders für Schäden an Hardware und am Veranstaltungsgebäude.
§3.7
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter durch den Ausschluss des Teilnehmers entstehende Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
§4 Ticketkauf und Teilnahme an der Veranstaltung
§4.1
Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist die Registrierung als Benutzer auf der Webseite und der Kauf eines Tickets. Der Kauf des Tickets ist erst dann gültig, wenn die Bestellung bezahlt wurde.
§4.2
Eine Ticketreservierung wird erst dann bindend, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der angezeigten Frist beim RTV eingegangen ist. Ohne Bezahlung und die Bestätigung durch den RTV kommt kein Kaufvertrag zustande. Mit der Anmeldung ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden. Die Zahlungsfristen werden dynamisch angepasst, dadurch kann sich eine bereits mitgeteilte Frist teilweise deutlich verkürzen. Sollten Tickets wegen Stornierungen doppelt vergeben sein, entscheidet der Zeitpunkt des Geldeingangs, welcher Käufer das Ticket erhält.
§4.3
Mit Bestätigung des Zahlungseinganges durch den RTV wird das bestellte Ticket benutzbar bzw. aktiviert. Der Ticketinhaber hat nun die Verantwortung für sein Ticket.
§4.4
Für jedes aktivierte Ticket stellt der Veranstalter dem Teilnehmer einen Sitzplatz auf der Veranstaltung zur Verfügung. Der Platz beinhaltet einen Stuhl, einen Tisch, einen Strom- und Netzwerkanschluss für einen handelsüblichen PC.
§4.5
§4.6
Teilzahlungen, Mehrzahlungen, Mehrfachzahlungen oder Überweisungen ohne Angabe des Verwendungszwecks beeinflussen nicht den Zahlungsstatus einer Bestellung. Mehrzahlungen und Mehrfachzahlungen werden auf Wunsch zurückerstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, deren Höhe sich am Aufwand orientiert. Diese Gebühr wird bei der Rückerstattung vom Veranstalter einbehalten. Sollte diese höher ausfallen als der Wert der Rückerstattung, so heben sich beide Forderungen restlos auf.
§5 Bedingungen während und nach der Veranstaltung
§5.1
Um Zutritt zur Veranstaltung zu erhalten ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder ersatzweise Führerschein) vorzuzeigen.
§5.2
Den Anweisungen des Veranstalters, sowie durch den Veranstalter legitimierten Personen
ist Folge zu leisten.
§5.3
Die Teilnehmer haben sich gesittet und der Veranstaltung angemessen zu verhalten.
§5.4
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen gestattet, im Teilnehmerbereich aber keinesfalls.
§5.5
Generell ist Alkoholkonsum zugelassen. Bei exzessivem Alkoholgenuss eines oder mehrerer Teilnehmer behält sich der Veranstalter das Recht vor, den oder die Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
§5.6
Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD's etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien. Da der Veranstalter keine Möglichkeit zur permanenten Kontrolle der Einhaltung der Gesetze hat, liegt die Verantwortung hierfür einzig und allein bei dem einzelnen Teilnehmer. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei Kenntnis von Gesetzverstößen diesen Einhalt zu gebieten.
§5.7
Der Betrieb von Lautsprechern, Aktivboxen und ähnlichen Geräten ist verboten.
§5.8
Am PC-Stromnetz ist ausschließlich der Betrieb von PCs mit Monitor und pro Teilnehmer ein Zusatzgerät mit einer Nennleistung von weniger als 30W erlaubt. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit den Veranstaltern erlaubt.
§5.9
Das Inventar des Veranstaltungsgebäudes ist pfleglich zu behandeln. Dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen.
§5.10
Jeder Teilnehmer ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für Gesundheit, Datensicherheit sowie Schutz vor Diebstahl seines Eigentums. Auch in diesem Fall ist der Veranstalter nicht haftbar.
§5.11
Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers.
§5.12
Wer mutwillig den Veranstaltungsablauf oder das Netzwerk stört, Hack-Attacken durchführt o.ä. wird sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt.
§5.13
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Personen der Veranstaltung zu verweisen. Eine Rückzahlung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§5.14
Nach der Veranstaltung haben die Teilnehmer ihre Plätze und den von ihnen genutzten Bereich so zu verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben, d.h. frei von Müll o.ä.. Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und –trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen. Dem Verursacher einer starken Verschmutzung kann der Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt werden, des Weiteren kann er von folgenden Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
§5.15
Aus Sicherheitsgründen sind die Gänge frei zu halten. D.h. mitgebrachte Gegenstände sind am Platz zu verstauen. Gegenstände, die nicht am Platz des Teilnehmers liegen, werden vom Veranstalter entfernt und können bei diesem gegen Nachweis des Eigentums wieder abgeholt werden.
§5.16
Den Teilnehmern ist es nicht ohne Erlaubnis des Veranstalters gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Gruppierungen oder Firmen zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben.
Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nicht im gewerblichen Rahmen an- oder verkauft werden.
§5.17
Die durchgeführten Turniere sowie das Anbieten von Spielen in der Liga eines Drittanbieters (z.B. WWCL, NGL) stellen eine (unentgeltliche) freiwillige Zusatzleistung des Veranstalters dar. Sie werden nach den Vorgaben der Turnierleitung durchgeführt. Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet, die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Änderungen am Turnierablauf behält sich der Veranstalter vor. Da Preise (i.d.R. kurzfristig) von Sponsoren bereitgestellt werden, besteht keinerlei Rechtsanspruch auf diese. Die Preisvergabe für die bei den Turnieren o.ä. gewonnenen Preise und Preisgelder findet während der Veranstaltung statt, idR. am Ende dieser. Ist ein Gewinner nicht anwesend, so kann er einen Vertreter benennen. Wird der Preis nicht abgeholt, so besteht kein weiterer Anspruch auf diesen. Im Einzelfall können die Preise, bei Darlegung eines triftigen Grundes für die Nichtanwesenheit, noch bis zu zwei Wochen nach dem Ende der Veranstaltung den Gewinner zugeschickt werden. Über die Anerkennung des Grundes entscheidet allein der RTV. Der potentielle Gewinner hat sich in jedem Fall schriftlich an den RTV zu wenden und die Umstände entsprechend darzulegen.
§5.18
Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter nicht-exklusiv und ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung das übertragbare Recht ein, sämtliche im Rahmen der Veranstaltung angefertigten Bild-,Video- und Tonaufnahmen - auch bei Erkennbarkeit des Teilnehmers - online und offline, das heißt in verschiedenen Print (z.b. Banner, Flyer, Zeitung, Broschüren) und Digitalformaten (im Folgenden "Content-Produkte" genannt) zu nutzen bzw. nutzen zu lassen, zu bearbeiten, mit anderen Inhalten gemeinsam zur Erstellung von Content-Produkten zu nutzen bzw. nutzen zu lassen und diese Content-Produkte zu vertreiben, in Printform oder digitaler Form, direkt oder über Dritte, in allen Print-Formaten und digitalen Formaten, durch alle zur Verfügung stehenden Vertriebswege und digitalen Vertriebsmittel. Der Veröffentlichung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.
§6 Schlussbestimmungen
§6.1
Sollte ein Artikel dieser AGB ungültig werden, so werden die übrigen Artikel davon nicht betroffen. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung, einen Ausschluss von Folgeveranstaltungen und u.U. eine Anzeige zur Folge haben.
Stand 13 März 2016